Parkplatzordnung um die Kirche
Als Kirchgemeinde sind wir angehalten, unsere Parkordnung den feuerpolizeilichen Vorschriften anzupassen. In der Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist festgelegt, dass Bauten und Anlagen für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit zugänglich sein müssen. Die Feuerwehr Koordination Schweiz regelt im Sinne der Vorgaben der VKF die konkreten Anforderungen an die Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen für die Feuerwehr.